Lassen Sie sich beim ersten Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt über das Honorar und die zu erwartenden Kosten informieren.

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach Streit- oder Interessewert. Bei gerichtlicher Vertretung können aber auch gesetzliche Honorarordnungen oder Tarife zur Anwendung kommen, die wir Ihnen gerne erläutern.

Unsere Leistungen stellen wir transparent in Rechnung, in der Regel nach effektivem Zeitaufwand und gestützt auf die mit der Klientschaft abgeschlossene Honorarvereinbarung. Die Sekretariatskosten sind in diesen Ansätzen jeweils bereits enthalten. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden eine Kleinspesenpauschale von 4% und allfällige Fahrspesen sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unser Merkblatt zur Bemessung des Anwaltshonorars.

Tarif für Beurkundungen und Beglaubigungen.